Leitgedanken der Freimaurerei
Am 7. Juni 1870 wurden auf dem Deutschen Großmeistertag in
Hamburg die »Allgemeinen freimaurerischen Grundsätze« aufgestellt, die
hier nach dem »Internationalen Freimaurer-Lexikon« von E. Lennhoff und
O. Posner zitiert werden (Sp. 646f.):
- Die Freimaurerei bezweckt, in einer zumeist den Gebräuchen
der zu Bauhütten*
vereinigten Werkmaurer entlehnten symbolischen Form die sittliche
Veredelung des Menschen und menschliche Glückseligkeit überhaupt zu
fördern.
Indem sie von ihren Mitgliedern den Glauben an Gott
als den obersten Baumeister der Welt, an eine höhere sittliche
Weltordnung und an die Unsterblichkeit der Seele voraussetzt, verlangt
sie von ihnen die Betätigung des höchsten Sittengesetzes: »Liebe Gott
über alles und deinen Nächsten mehr als dich selbst.«
- Bibel, Zirkel und Winkelmaß sind dem Freimaurer die Symbole
der jedem Maurer obliegenden Pflichten und als solche Hauptsymbole der
Freimaurerei.
- Nur freie Männer von gutem Ruf und von einer solchen
geistigen Bildung, wie sie die Ausübung des freimaurerischen Berufes
voraussetzen muß, können als Mitglieder des Bundes zugelassen werden.
Stand, Religionsbekenntnis und politische Meinung dürfen kein Hindernis
der Aufnahme sein.
- Zweck und Wesen der Freimaurerei sind in den drei
Johannisgraden vollständig enthalten.
In den maurerischen Systemen, die höhere Grade
bearbeiten, berechtigt deren Besitz zu keinem Vorzug in der Leitung der
Johannisloge. Jene drei (Johannis-)Grade genießen in
allen maurerischen Systemen gleichmäßige Anerkennung.
- Aller Vorzug unter den Maurern gründet sich einzig auf
wahren Wert und eigenes Verdienst.
- Der Freimaurerbund ist keine geheime Verbindung. Zweck,
Geschichte, Gesetzgebung und Statistik des Freimaurerbundes sind kein
Geheimnis und können der Regierung auf Verlangen vorgelegt werden. Das
von jedem Freimaurer bei der Aufnahme und der Beförderung eidlich
abzunehmende Gelübde der Verschwiegenheit bezieht sich nur auf die
Formen des maurerischen Ritus, auf die Gebräuche.
- Privathandel oder Streitigkeiten sollen nicht zur Türe der
Loge hineingebracht werden, noch weniger aber Streitigkeiten über
Religion, Politik oder Staatsverwaltung.
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